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EB · Deutsches Ärzteblatt · 2009 · Heft 18 · S. 1 bis 1
Dokument
396599
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Deutsches Ärzteblatt⏐Jg. 106⏐Heft 18⏐1. Mai 2009 A 853 AKTUELL Der Versandhandel mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln ist in Deutschland seit 2004 erlaubt. Für Versandapotheken gelten dabei dieselben Anforderungen wie für jede Präsenzapotheke. Bislang konnten Verbraucher im Internet jedoch nicht erkennen, ob eine Apotheke eine behördliche Erlaubnis zum Versandhandel besitzt. Das Versandapothekenregister und das Sicherheitslogo beim DIMDI – Deutsches Intitut für Medizinische Dokumentation
Schlagworte
Versandhandel
Arzneimittel
Apotheke
Sicherheit
Transparenz
DIMDI
Internet
Gesundheitsministerium
Drug Delivery Systems
Pharmacy
Health Policy
Drug Approval
Consumer Advocacy
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