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Arzneimittelversand: Onlineregister bringt Transparenz

EB · Deutsches Ärzteblatt · 2009 · Heft 18 · S. 1 bis 1

Dokument
396600
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
EB
Ausgabe
Heft 18 / 2009
Jahrgang 41
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Deutsches Ärzteblatt⏐Jg. 106⏐Heft 18⏐1. Mai 2009 A 853 AKTUELL Der Versandhandel mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln ist in Deutschland seit 2004 erlaubt. Für Versandapotheken gelten dabei dieselben Anforderungen wie für jede Präsenzapotheke. Bislang konnten Verbraucher im Internet jedoch nicht erkennen, ob eine Apotheke eine behördliche Erlaubnis zum Versandhandel besitzt. Das Versandapothekenregister und das Sicherheitslogo beim DIMDI – Deutsches Intitut für Medizinische Dokumentation

Schlagworte

Arzneimittelversand Versandapotheken Transparenz Sicherheit DIMDI Gesundheitsministerium Online-Register Apotheken Erlaubnis Sicherheitslogo Verbraucher Internet Drug Distribution Pharmacies Consumer Advocacy Drug Approval