CareLit Fachartikel
Arzneimittelversand: Onlineregister bringt Transparenz
EB · Deutsches Ärzteblatt · 2009 · Heft 18 · S. 1 bis 1
Dokument
396600
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Deutsches Ärzteblatt⏐Jg. 106⏐Heft 18⏐1. Mai 2009 A 853 AKTUELL Der Versandhandel mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln ist in Deutschland seit 2004 erlaubt. Für Versandapotheken gelten dabei dieselben Anforderungen wie für jede Präsenzapotheke. Bislang konnten Verbraucher im Internet jedoch nicht erkennen, ob eine Apotheke eine behördliche Erlaubnis zum Versandhandel besitzt. Das Versandapothekenregister und das Sicherheitslogo beim DIMDI – Deutsches Intitut für Medizinische Dokumentation
Schlagworte
Arzneimittelversand
Versandapotheken
Transparenz
Sicherheit
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Gesundheitsministerium
Online-Register
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Erlaubnis
Sicherheitslogo
Verbraucher
Internet
Drug Distribution
Pharmacies
Consumer Advocacy
Drug Approval