CareLit Fachartikel
Fortbildung: Nachweisfrist endet am 30. Juni
Gerst, T. · Deutsches Ärzteblatt · 2009 · Heft 17 · S. 1 bis 1
Dokument
396692
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
POLITIK A uf die Ärztekammern kommt derzeit viel Arbeit zu. Vielen Vertragsärzten scheint gerade erst bewusst geworden zu sein, dass sie bis zum 30. Juni nachweisen müssen, sich im vergangenen Fünfjahreszeitraum ausreichend fortgebildet zu haben. Der Nachweis erfolgt über das Fortbildungszertifikat der Ärztekammer, das der Kassenärztlichen Vereinigung vorliegen muss; mindestens 250 Fortbildungspunkte müssen die Ärzte auf ihrem Fortbildungskonto bei der Kammer verbucht haben. Diese Regelung gilt
Schlagworte
Fortbildung
Nachweisfrist
Ärztekammer
Vertragsärzte
Fortbildungspunkte
Kassenärztliche Vereinigung
Zertifikat
elektronische Datenübermittlung
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