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Fortbildung: Nachweisfrist endet am 30. Juni

Gerst, T. · Deutsches Ärzteblatt · 2009 · Heft 17 · S. 1 bis 1

Dokument
396692
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Gerst, T.
Ausgabe
Heft 17 / 2009
Jahrgang 41
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

POLITIK A uf die Ärztekammern kommt derzeit viel Arbeit zu. Vielen Vertragsärzten scheint gerade erst bewusst geworden zu sein, dass sie bis zum 30. Juni nachweisen müssen, sich im vergangenen Fünfjahreszeitraum ausreichend fortgebildet zu haben. Der Nachweis erfolgt über das Fortbildungszertifikat der Ärztekammer, das der Kassenärztlichen Vereinigung vorliegen muss; mindestens 250 Fortbildungspunkte müssen die Ärzte auf ihrem Fortbildungskonto bei der Kammer verbucht haben. Diese Regelung gilt

Schlagworte

Fortbildung Nachweisfrist Ärztekammer Vertragsärzte Fortbildungspunkte Kassenärztliche Vereinigung Zertifikat elektronische Datenübermittlung EFN Medizinisches Versorgungszentrum Education Medical Continuing Medical Education Physicians Psychotherapy Medical Licensure