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Stichtag 1. 1. 1999: Erlöschen der vertrags(zahn)ärztlichen Zulassung mit Vollendung des 68. Lebensjahres, zugleich Fortfall des ideellen Praxiswertes?

Hahn, G.-A. · Der Arzt und sein Recht, Frankfurt · 1996 · Heft 12 · S. 6 bis 10

Dokument
39697
CareLit-ID
Jahr
1996
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Der Arzt und sein Recht, Frankfurt
Autor:innen
Hahn, G.-A.
Ausgabe
Heft 12 / 1996
Jahrgang 8
Seiten
6 bis 10
Erschienen: 1996-12-01 00:00:00
ISSN
0935-5553
DOI

Zusammenfassung

Das Gesundheitsstrukturgesetz hat nicht nur die Bestimmung eingeführt, daß - von Härtefällen abgesehen - eine vertrags(zahn)- ärztliche Zulassung nach Vollendung de 55. Lebensjahres nicht mehr erfolgen kann, sondern auch die, daß die Zulassung ab dem 1. 1. 1999 automatisch mit der Vollendung des 68. Lebensjahres endet. Ob diese Bestimmungen verfassungsgemäß sind, ist umstritten.

Schlagworte

ARZTRECHT Der Arzt und sein Recht Frankfurt