CareLit Fachartikel
Stichtag 1. 1. 1999: Erlöschen der vertrags(zahn)ärztlichen Zulassung mit Vollendung des 68. Lebensjahres, zugleich Fortfall des ideellen Praxiswertes?
Hahn, G.-A. · Der Arzt und sein Recht, Frankfurt · 1996 · Heft 12 · S. 6 bis 10
Dokument
39697
CareLit-ID
Jahr
1996
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Gesundheitsstrukturgesetz hat nicht nur die Bestimmung eingeführt, daß - von Härtefällen abgesehen - eine vertrags(zahn)- ärztliche Zulassung nach Vollendung de 55. Lebensjahres nicht mehr erfolgen kann, sondern auch die, daß die Zulassung ab dem 1. 1. 1999 automatisch mit der Vollendung des 68. Lebensjahres endet. Ob diese Bestimmungen verfassungsgemäß sind, ist umstritten.
Schlagworte
ARZTRECHT
Der Arzt und sein Recht
Frankfurt