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Rufbereitschaft: Telefonate müssen vergütet werden

Flintrop, J. · Deutsches Ärzteblatt · 2009 · Heft 9 · S. 1 bis 1

Dokument
397311
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Flintrop, J.
Ausgabe
Heft 9 / 2009
Jahrgang 41
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

BERUF Der Marburger Bund (MB) Hessen hat einen Erfolg in einer tarifrechtlichen Streitigkeit errungen. Das zum Landeswohlfahrtsverband Hessen gehörende Zentrum für Soziale Psychiatrie Hochtaunus gGmbH wurde auch in zweiter Instanz verpflichtet, Ärzten die Zeit der telefonischen Inanspruchnahme während einer Rufbereitschaft zu vergüten. Der Landeswohlfahrtsverband vertrat für den Bereich des Zentrums für Soziale Psychiatrie in Hessen die Auffassung, dass die telefonischen Inanspruchnahmen

Schlagworte

Rufbereitschaft Vergütung telefonische Inanspruchnahme Ärzte Psychiatrie Arbeitsrecht Marburger Bund Landesarbeitsgericht Urteil Hessen Labor Relations Telemedicine Psychiatry Employment Legal Issues Physician's Role