CareLit Fachartikel

Vertretung des Chefarztes bei Verhinderung

Fünften, H. · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 1987 · Heft 9 · S. 37 bis 39

Dokument
39777
CareLit-ID
Jahr
1987
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen
Autor:innen
Fünften, H.
Ausgabe
Heft 9 / 1987
Jahrgang 4
Seiten
37 bis 39
Erschienen: 1987-09-01 00:00:00
ISSN
0175-4548
DOI

Zusammenfassung

Die Rechtsprechung erkennt ein Liquidationsrecht des Chefarztes, der sich vertreten läßt, nur unter bestimmten engen Voraussetzungen an. Es empfehlt sich daher, daß die betroffenen liquidationsberechtigten Krankenhausärzte, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ihres Krankenhauses, insbesondere aber die Formulierung der Wahlleistungsvereinbarung überprüfen.

Schlagworte

KRANKENHAUS CHEFARZTVERTRAG LIQUIDATIONSRECHT GEBÜHRENORDNUNG FÜR ÄRZTE RECHTSPRECHUNG ÄRZTE LEISTUNG HONORAR KRANKHEIT ZEIT PATIENTEN CHIRURGEN ANÄSTHESISTEN PRÄMEDIKATION TELEFON DESINFEKTION