CareLit Fachartikel
Vertretung des Chefarztes bei Verhinderung
Fünften, H. · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 1987 · Heft 9 · S. 37 bis 39
Dokument
39777
CareLit-ID
Jahr
1987
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Rechtsprechung erkennt ein Liquidationsrecht des Chefarztes, der sich vertreten läßt, nur unter bestimmten engen Voraussetzungen an. Es empfehlt sich daher, daß die betroffenen liquidationsberechtigten Krankenhausärzte, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ihres Krankenhauses, insbesondere aber die Formulierung der Wahlleistungsvereinbarung überprüfen.
Schlagworte
KRANKENHAUS
CHEFARZTVERTRAG
LIQUIDATIONSRECHT
GEBÜHRENORDNUNG FÜR ÄRZTE
RECHTSPRECHUNG
ÄRZTE
LEISTUNG
HONORAR
KRANKHEIT
ZEIT
PATIENTEN
CHIRURGEN
ANÄSTHESISTEN
PRÄMEDIKATION
TELEFON
DESINFEKTION