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Bekanntmachungen: Vereinbarung zur Umsetzung des Wohnortprinzips gemäß § 83 i. V. m. § 87a Abs. 3 SGB V ab dem 1. Januar 2009 (Anlage 21 BMV-Ä)

N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2009 · Heft 1 · S. 1 bis 1

Dokument
397800
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 1 / 2009
Jahrgang 41
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

A 52 Deutsches Ärzteblatt⏐Jg. 106⏐Heft 1 – 2⏐5. Januar 2009 BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER in denen die Versicherten ihren Wohnsitz haben. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung übermittelt diese Daten jeweils zum 30. des Liefermonats an die Kassenärztlichen Vereinigungen. § 4 Versicherte mit Wohnsitz im Ausland Sofern ein Versicherter einer Krankenkasse seinen Wohnsitz im Ausland hat, verständigen sich die Partner der Gesamtverträge im Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung, in deren Bezirk die

Schlagworte

Wohnortprinzip Krankenkassen Kassenärztliche Vereinigung Gesamtverträge Behandlungsbedarf elektronische Gesundheitskarte morbiditätsbedingte Gesamtvergütungen Versicherte Postleitzahl Inkrafttreten Health Care Reform Health Services Accessibility Health Insurance Health Policy Patient Care Team Primary Health Care