CareLit Fachartikel

Neues Recht für DDR-Krankenhäuser Die Medizingeräteverordnung

Bohle, T. · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 1991 · Heft 3 · S. 159 bis 162

Dokument
39793
CareLit-ID
Jahr
1991
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen
Autor:innen
Bohle, T.
Ausgabe
Heft 3 / 1991
Jahrgang 8
Seiten
159 bis 162
Erschienen: 1991-03-01 00:00:00
ISSN
0175-4548
DOI

Zusammenfassung

Seit dem 3. Oktober 1990 müssen die Krankenhäuser in dem Gebiet der ehemaligen DDR die Verordnung über die Sicherheit medizinischtechnischer Geräte vom 14. Januar 1985, Bundesgesetzblatt I. 1985, Seite 93, beachten. Die Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der Einheit Deutschlands, der durch den Einigungsvertrag neu eingeführte 6. Abschnitt der MedGV, nehmen Rücksicht auf den nach westlichen Maßstäben veralteten Stand der Medizingerätetechnik in der DDR. Die gesetzlichen Anforderungen des ostdeutschen Gerätesicherheitsrechts sind Gegenstand dieses Berichts.

Schlagworte

GERÄTESICHERHEIT MEDIZINGERÄTEVERORDNUNG NEUE BUNDESLÄNDER KRANKENHÄUSER SICHERHEIT PATIENTEN ARBEIT NAMEN PRAXIS ES DOKUMENTATION PERSONEN UNTERLAGEN RECHTSANWÄLTE führen und wirtschaften im Krankenhaus Melsungen