Neues Recht für DDR-Krankenhäuser Die Medizingeräteverordnung
Bohle, T. · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 1991 · Heft 3 · S. 159 bis 162
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Seit dem 3. Oktober 1990 müssen die Krankenhäuser in dem Gebiet der ehemaligen DDR die Verordnung über die Sicherheit medizinischtechnischer Geräte vom 14. Januar 1985, Bundesgesetzblatt I. 1985, Seite 93, beachten. Die Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der Einheit Deutschlands, der durch den Einigungsvertrag neu eingeführte 6. Abschnitt der MedGV, nehmen Rücksicht auf den nach westlichen Maßstäben veralteten Stand der Medizingerätetechnik in der DDR. Die gesetzlichen Anforderungen des ostdeutschen Gerätesicherheitsrechts sind Gegenstand dieses Berichts.