CareLit Fachartikel
Anfragen der Kammer sind zu beantworten
Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2008 · Heft 49 · S. 1 bis 1
Dokument
398008
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Deutsches Ärzteblatt⏐Jg. 105⏐Heft 49⏐5. Dezember 2008 A 2671 STATUS D er Fall, Teil eins: Eine Fachärztin für Dermatologie arbeitet ein Jahr in der Abteilung für Dermatologie einer Universitätsklinik, um die Zusatzbezeichnung Phlebologie zu erwerben. So war es mündlich vereinbart, und so stand es auch im Arbeitsvertrag. Nach Ablauf des Jahres reicht sie bei der zuständigen Ärztekammer ihre Unterlagen ein, um zur Prüfung zugelassen zu werden. Aber statt einer Einladung zu dem Fachgespräch erhält
Schlagworte
Weiterbildung
Ärztekammer
Phlebologie
Dermatologie
Schadensersatz
Arbeitsvertrag
Rechtsstreit
Weiterbildungsermächtigung
Education
Medical
Professional Misconduct
Dermatology
Legal Liability
Medical Staff
Employment Contracts
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