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Anfragen der Kammer sind zu beantworten

Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2008 · Heft 49 · S. 1 bis 1

Dokument
398008
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Berner, B.
Ausgabe
Heft 49 / 2008
Jahrgang 40
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Deutsches Ärzteblatt⏐Jg. 105⏐Heft 49⏐5. Dezember 2008 A 2671 STATUS D er Fall, Teil eins: Eine Fachärztin für Dermatologie arbeitet ein Jahr in der Abteilung für Dermatologie einer Universitätsklinik, um die Zusatzbezeichnung Phlebologie zu erwerben. So war es mündlich vereinbart, und so stand es auch im Arbeitsvertrag. Nach Ablauf des Jahres reicht sie bei der zuständigen Ärztekammer ihre Unterlagen ein, um zur Prüfung zugelassen zu werden. Aber statt einer Einladung zu dem Fachgespräch erhält

Schlagworte

Weiterbildung Ärztekammer Phlebologie Dermatologie Schadensersatz Arbeitsvertrag Rechtsstreit Weiterbildungsermächtigung Education Medical Professional Misconduct Dermatology Legal Liability Medical Staff Employment Contracts Deutsches Ärzteblatt