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Rundfunkgebühr: Chronisch Kranke können sich befreien lassen

WZ · Deutsches Ärzteblatt · 2008 · Heft 48 · S. 1 bis 1

Dokument
398087
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
WZ
Ausgabe
Heft 48 / 2008
Jahrgang 40
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

BERUF Eine Erhöhung der Rundfunkgebühr von derzeit 17, 03 auf 17, 98 Euro monatlich steht zum 1. Januar 2009 ins Haus. Die Techniker-Krankenkasse Niedersachsen rät daher chronisch Kranken, sich von der Rundfunkgebühr befreien zu lassen. Je nach Schwere der Krankheit ist auch eine zeitliche Befristung der Befreiung möglich. Patienten, die beispielsweise aufgrund von schweren Darm-, Nierenoder Krebserkrankungen für längere Zeit nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können, erhalten von

Schlagworte

Rundfunkgebühr chronisch krank Befreiung Techniker-Krankenkasse Versorgungsamt Gesundheitswesen Chronic Disease Health Insurance Public Health Patient Care Health Services Economic Aspects Deutsches Ärzteblatt