CareLit Fachartikel
Rundfunkgebühr: Chronisch Kranke können sich befreien lassen
WZ · Deutsches Ärzteblatt · 2008 · Heft 48 · S. 1 bis 1
Dokument
398087
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
BERUF Eine Erhöhung der Rundfunkgebühr von derzeit 17, 03 auf 17, 98 Euro monatlich steht zum 1. Januar 2009 ins Haus. Die Techniker-Krankenkasse Niedersachsen rät daher chronisch Kranken, sich von der Rundfunkgebühr befreien zu lassen. Je nach Schwere der Krankheit ist auch eine zeitliche Befristung der Befreiung möglich. Patienten, die beispielsweise aufgrund von schweren Darm-, Nierenoder Krebserkrankungen für längere Zeit nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können, erhalten von
Schlagworte
Rundfunkgebühr
chronisch krank
Befreiung
Techniker-Krankenkasse
Versorgungsamt
Gesundheitswesen
Chronic Disease
Health Insurance
Public Health
Patient Care
Health Services
Economic Aspects
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