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„Männerarzt“ ohne Zusatzinformationen ist irreführend

Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2008 · Heft 47 · S. 1 bis 1

Dokument
398156
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Berner, B.
Ausgabe
Heft 47 / 2008
Jahrgang 40
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Deutsches Ärzteblatt⏐Jg. 105⏐Heft 47⏐21. November 2008 A 2545 STATUS RECHTSREPORT Die Bezeichnung „Männerarzt“ täuscht die Öffentlichkeit über die Kompetenz eines Arztes auf dem Gebiet typischer Männererkrankungen. Es werden auch diejenigen Patienten irregeführt, die die Bezeichnung „Männerarzt“ mit der Bezeichnung Androloge verwechseln, weil sie darin lediglich eine Eindeutschung dieses Fremdworts sehen. Darauf hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem Urteil hingewiesen. Das OLG hat damit

Schlagworte

Männerarzt Androloge Irreführung Facharztbezeichnung Patientenrechte medizinische Ethik Physician's Role Medical Ethics Patient Rights Andrology Medical Education Professional Misconduct Deutsches Ärzteblatt