CareLit Fachartikel
Besondere Arzneimittel: Zweitmeinung erforderlich
Korzilius, H. · Deutsches Ärzteblatt · 2008 · Heft 43 · S. 1 bis 1
Dokument
398389
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 2248 Deutsches Ärzteblatt⏐Jg. 105⏐Heft 43⏐24. Oktober 2008 AKTUELL Ärztinnen und Ärzte, die bestimmte Arzneimittel für die Behandlung von schweren Erkrankungen mit hohen Therapiekosten verordnen wollen, müssen künftig vorher die Meinung eines spezialisierten Kollegen einholen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen. Für die Abstimmung sind fünf Tage vorgesehen. Weicht der behandelnde Arzt vom Votum des Spezialisten ab, muss er dies begründen. Er trägt zudem im Regressfall
Schlagworte
Arzneimittel
Zweitmeinung
Therapiekosten
pulmonale Hypertonie
Qualitätssicherung
Regressdruck
Leukämie
elektromagnetische Felder
Studie
Kinder
Drug Costs
Second Opinions
Pulmonary Hypertension
Quality Assurance
Health Care
Leukemia