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Richter-Kuhlmann, E. · Deutsches Ärzteblatt · 2008 · Heft 43 · S. 1 bis 1

Dokument
398390
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Richter-Kuhlmann, E.
Ausgabe
Heft 43 / 2008
Jahrgang 40
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

A 2248 Deutsches Ärzteblatt⏐Jg. 105⏐Heft 43⏐24. Oktober 2008 AKTUELL Ärztinnen und Ärzte, die bestimmte Arzneimittel für die Behandlung von schweren Erkrankungen mit hohen Therapiekosten verordnen wollen, müssen künftig vorher die Meinung eines spezialisierten Kollegen einholen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen. Für die Abstimmung sind fünf Tage vorgesehen. Weicht der behandelnde Arzt vom Votum des Spezialisten ab, muss er dies begründen. Er trägt zudem im Regressfall

Schlagworte

Arzneimittel Behandlung Leukämie Kinder Studie Gesundheitswesen Ärztekammern Bologna-Prozess Qualitätssicherung Regressdruck Sehhilfen Zweitmeinung Antineoplastic Agents Leukemia Child Health Services