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Neue Vereinbarung mit dem Bundesministerium des Innern über die Inanspruchnahme ziviler Ärzte durch Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten der Bundespolizei außerhalb des der Kass…
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2008 · Heft 40 · S. 1 bis 1
Dokument
398646
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 2118 Deutsches Ärzteblatt⏐Jg. 105⏐Heft 40⏐3. Oktober 2008 BEKANNTGABEN DER HERA USGEBER Im Zusammenhang mit redaktionell notwendig gewordenen Änderungen – beispielsweise aufgrund der im Juli 2005 erfolgten Umbenennung des „Bundesgrenzschutzes“ in „Bundespolizei“ – wurde die neue Vereinbarung über die Inanspruchnahme ziviler Ärzte außerhalb des der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den Kassenärztlichen Vereinigungen nach § 75 Abs. 3 SGB V übertragenen Sicherstellungsauftrages insbesondere
Schlagworte
Bundespolizei
zivile Ärzte
ärztliche Versorgung
Vergütungsregelung
ambulante Leistungen
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Kostenübernahme
Heilfürsorge
Polizeivollzugsbeamte
Vereinbarung
Health Care Costs
Health Care Reform
Police
Physicians
Health Services Accessibility
Health Policy