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Arbeitsrecht: „Dann bin ich morgen eben krank“ Vortäuschen der Arbeitsunfähigkeit ist ein verhaltensbedingter Kündigungsgrund.

Lehmkühler, T. · Deutsches Ärzteblatt · 2008 · Heft 39 · S. 1 bis 1

Dokument
398726
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Lehmkühler, T.
Ausgabe
Heft 39 / 2008
Jahrgang 40
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

[106] Deutsches ÄrzteblattJg. 105Heft 3926. September 2008 BERUF D ann bin ich morgen eben krank“ – diese Aussage entstammt einem realen Fall und beschäftigte die Arbeitsgerichtsbarkeit durch drei Instanzen. Ein Arbeitnehmer äußerte sich seinem Arbeitgeber gegenüber derart, nachdem dieser die Verlängerung eines bereits bewilligten zweiwöchigen Urlaubs um weitere zwei Wochen nicht gewähren wollte. Die Ankündigung wurde auch tatsächlich umgesetzt, woraufhin der Arbeitgeber das

Schlagworte

Arbeitsrecht Arbeitsunfähigkeit Kündigung Arbeitnehmer Urlaubsverweigerung Beweiswert ärztliche Bescheinigung Kündigungsschutzprozess Employment Law Sick Leave Termination of Employment Employee Work Medical Certificates Legal Evidence Deutsches Ärzteblatt