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Arbeitsrecht: Wann der Chef Sonderurlaub gewähren muss

Kern, D. · Deutsches Ärzteblatt · 2008 · Heft 37 · S. 1 bis 1

Dokument
398878
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Kern, D.
Ausgabe
Heft 37 / 2008
Jahrgang 40
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

[150] Deutsches ÄrzteblattJg. 105Heft 3712. September 2008 BERUF A ls Sonderurlaub versteht das Arbeitsrecht eine „Freistellung“ beziehungsweise „Arbeitsbefreiung“ bei Fortzahlung der Vergütung. Generell ist der Arbeitgeber nur dann verpflichtet, Sonderurlaub zu gewähren, wenn entsprechende Vereinbarungen im Arbeitsvertrag, in der Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag getroffen wurden. So ist etwa der Anspruch auf Freistellung bei Umzügen nicht gesetzlich festgeschrieben, sondern oft

Schlagworte

Sonderurlaub Arbeitsrecht Arbeitgeber Arbeitnehmer BGB Freistellung persönliche Gründe tarifvertraglich Betriebsvereinbarung Arbeitsunfähigkeit Arztbesuch Pflege Employment Labor Law Leave of Absence Work