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Arbeitsrecht: Wann der Chef Sonderurlaub gewähren muss
Kern, D. · Deutsches Ärzteblatt · 2008 · Heft 37 · S. 1 bis 1
Dokument
398878
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
[150] Deutsches ÄrzteblattJg. 105Heft 3712. September 2008 BERUF A ls Sonderurlaub versteht das Arbeitsrecht eine „Freistellung“ beziehungsweise „Arbeitsbefreiung“ bei Fortzahlung der Vergütung. Generell ist der Arbeitgeber nur dann verpflichtet, Sonderurlaub zu gewähren, wenn entsprechende Vereinbarungen im Arbeitsvertrag, in der Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag getroffen wurden. So ist etwa der Anspruch auf Freistellung bei Umzügen nicht gesetzlich festgeschrieben, sondern oft
Schlagworte
Sonderurlaub
Arbeitsrecht
Arbeitgeber
Arbeitnehmer
BGB
Freistellung
persönliche Gründe
tarifvertraglich
Betriebsvereinbarung
Arbeitsunfähigkeit
Arztbesuch
Pflege
Employment
Labor Law
Leave of Absence
Work