CareLit Fachartikel
Mobilfunk: Erste Entwarnung – aber weiterer Forschungsbedarf
Richter-Kuhlmann, E. · Deutsches Ärzteblatt · 2008 · Heft 26 · S. 1 bis 1
Dokument
399388
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wer ins Krankenhaus geht, sollte seinen Personalausweis mitnehmen. Nach einem Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel werden die Kliniken die Identität ihrer Patienten wohl künftig verschärft prüfen. Denn im Fall eines Missbrauchs gehen sie ohne Honorar aus, wie die obersten Sozialrichter urteilten (Az. : B 3 KR 19/07 R). In dem entschiedenen Fall hatte ein Mitglied der AOK Rheinland/ Hamburg einem nicht versicherten Freund seine Krankenversicherungskarte illegal zur Verfügung
Schlagworte
Mobilfunk
Gesundheit
Strahlenschutz
elektromagnetische Felder
Forschungsbedarf
Krankenversicherung
Betrug
Kinder
Mobile Phones
Electromagnetic Fields
Health Effects
Insurance Fraud
Child Health
Radiation Protection
Deutsches Ärzteblatt