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Zahl der Woche: 1023

N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2008 · Heft 26 · S. 1 bis 1

Dokument
399389
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 26 / 2008
Jahrgang 40
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Wer ins Krankenhaus geht, sollte seinen Personalausweis mitnehmen. Nach einem Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel werden die Kliniken die Identität ihrer Patienten wohl künftig verschärft prüfen. Denn im Fall eines Missbrauchs gehen sie ohne Honorar aus, wie die obersten Sozialrichter urteilten (Az. : B 3 KR 19/07 R). In dem entschiedenen Fall hatte ein Mitglied der AOK Rheinland/ Hamburg einem nicht versicherten Freund seine Krankenversicherungskarte illegal zur Verfügung

Schlagworte

Krankenhaus Identitätsprüfung Krankenversicherung Betrug Mobilfunk Gesundheitsrisiko elektromagnetische Felder Forschung Kinder Strahlenbelastung AOK Behandlungskosten Hospitalization Health Insurance Fraud Mobile Phones