CareLit Fachartikel
Zahl der Woche: 1023
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2008 · Heft 26 · S. 1 bis 1
Dokument
399389
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wer ins Krankenhaus geht, sollte seinen Personalausweis mitnehmen. Nach einem Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel werden die Kliniken die Identität ihrer Patienten wohl künftig verschärft prüfen. Denn im Fall eines Missbrauchs gehen sie ohne Honorar aus, wie die obersten Sozialrichter urteilten (Az. : B 3 KR 19/07 R). In dem entschiedenen Fall hatte ein Mitglied der AOK Rheinland/ Hamburg einem nicht versicherten Freund seine Krankenversicherungskarte illegal zur Verfügung
Schlagworte
Krankenhaus
Identitätsprüfung
Krankenversicherung
Betrug
Mobilfunk
Gesundheitsrisiko
elektromagnetische Felder
Forschung
Kinder
Strahlenbelastung
AOK
Behandlungskosten
Hospitalization
Health Insurance
Fraud
Mobile Phones