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Krankenversicherungskarten: Bei Missbrauch müssen die Kassen nicht zahlen
afp · Deutsches Ärzteblatt · 2008 · Heft 26 · S. 1 bis 1
Dokument
399390
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wer ins Krankenhaus geht, sollte seinen Personalausweis mitnehmen. Nach einem Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel werden die Kliniken die Identität ihrer Patienten wohl künftig verschärft prüfen. Denn im Fall eines Missbrauchs gehen sie ohne Honorar aus, wie die obersten Sozialrichter urteilten (Az. : B 3 KR 19/07 R). In dem entschiedenen Fall hatte ein Mitglied der AOK Rheinland/ Hamburg einem nicht versicherten Freund seine Krankenversicherungskarte illegal zur Verfügung
Schlagworte
Krankenversicherungskarten
Missbrauch
Identitätsprüfung
Betrug
Gesundheitsrisiko
Mobilfunk
elektromagnetische Felder
Forschung
Behandlungskosten
AOK
Health Insurance
Fraud
Electromagnetic Fields
Patient Safety
Mobile Phones
Health Risks