CareLit Fachartikel

Krankenversicherungskarten: Bei Missbrauch müssen die Kassen nicht zahlen

afp · Deutsches Ärzteblatt · 2008 · Heft 26 · S. 1 bis 1

Dokument
399390
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
afp
Ausgabe
Heft 26 / 2008
Jahrgang 40
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Wer ins Krankenhaus geht, sollte seinen Personalausweis mitnehmen. Nach einem Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel werden die Kliniken die Identität ihrer Patienten wohl künftig verschärft prüfen. Denn im Fall eines Missbrauchs gehen sie ohne Honorar aus, wie die obersten Sozialrichter urteilten (Az. : B 3 KR 19/07 R). In dem entschiedenen Fall hatte ein Mitglied der AOK Rheinland/ Hamburg einem nicht versicherten Freund seine Krankenversicherungskarte illegal zur Verfügung

Schlagworte

Krankenversicherungskarten Missbrauch Identitätsprüfung Betrug Gesundheitsrisiko Mobilfunk elektromagnetische Felder Forschung Behandlungskosten AOK Health Insurance Fraud Electromagnetic Fields Patient Safety Mobile Phones Health Risks