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Richtgrößen: Urteil wirft generelle Fragen auf

Schmid, K. · Deutsches Ärzteblatt · 2008 · Heft 25 · S. 1 bis 1

Dokument
399476
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Schmid, K.
Ausgabe
Heft 25 / 2008
Jahrgang 40
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

R ichtgrößen für Arzneimittelverordnungen müssen ordnungsgemäß veröffentlicht werden. Eine rückwirkende Vereinbarung ist in der Regel unzulässig. Anderenfalls können Richtgrößen nicht als Grundlage eines Prüfverfahrens herangezogen werden. Zu diesem Urteil ist das Sozialgericht München gelangt (Az: S 38 KA1231/06, vom 24. 10. 2007). Es gab einem Arzt recht, der wegen eines Regresses geklagt hatte. Nach Auffassung der Richter war die zugrunde liegende Richtgrößenvereinbarung rechtswidrig, weil sie

Schlagworte

Richtgrößen Arzneimittelverordnungen Sozialgericht Regress Bekanntgabe Arzneimittelfälschungen Drug Prescriptions Legal Issues Social Justice Drug Misuse Pharmaceutical Industry Drug Regulation Deutsches Ärzteblatt