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Richtgrößen: Urteil wirft generelle Fragen auf
Schmid, K. · Deutsches Ärzteblatt · 2008 · Heft 25 · S. 1 bis 1
Dokument
399476
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
R ichtgrößen für Arzneimittelverordnungen müssen ordnungsgemäß veröffentlicht werden. Eine rückwirkende Vereinbarung ist in der Regel unzulässig. Anderenfalls können Richtgrößen nicht als Grundlage eines Prüfverfahrens herangezogen werden. Zu diesem Urteil ist das Sozialgericht München gelangt (Az: S 38 KA1231/06, vom 24. 10. 2007). Es gab einem Arzt recht, der wegen eines Regresses geklagt hatte. Nach Auffassung der Richter war die zugrunde liegende Richtgrößenvereinbarung rechtswidrig, weil sie
Schlagworte
Richtgrößen
Arzneimittelverordnungen
Sozialgericht
Regress
Bekanntgabe
Arzneimittelfälschungen
Drug Prescriptions
Legal Issues
Social Justice
Drug Misuse
Pharmaceutical Industry
Drug Regulation
Deutsches Ärzteblatt