Rechtliche Aspekte der Arbeit im Operationsbereich
Harmsen, G. · Pflegezeitschrift · 1995 · Heft 5 · S. 283 bis 285
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Arbeit im Operationsdienst heißt Teamwork. Jeder im Team hat Pflichten und Rechte und trägt seinen Aufgaben entsprechend Verantwortung. Nach unserem Rechtssystem kann ein Mensch grundsätzlich nur für eigenes Fehlverhalten strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, nicht jedoch für das Fehlverhalten anderer. Ein Operateur ist strafrechtlich nicht verantwortlich für Fehlleistungen, die ausschließlich im Zuständigkeitsbereich des assistierenden Operationspersonals liegen. Daher kommt der Zuständigkeit und damit Verantwortlichkeit innerhalb des Operationsteams eine zentrale Bedeutung zu. Die Kompetenzen und Ve…