CareLit Fachartikel
Die Haftung des Arbeitnehmers - Zur neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts -
Debong, B.; Andreas, M. · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 1995 · Heft 6 · S. 540 bis 542
Dokument
39976
CareLit-ID
Jahr
1995
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach den Grundsätzen des Zivilrechts haftet der Krankenhausträger für einen Schaden, den er oder einer seiner Mitarbeiter im Rahmen der Krankenhausbehandlung schuldhaft einem Patienten zugefügt hat. Gemäß § 276 ist ein schuldhaftes Handeln zu bejahen, wenn der Schädiger den Schaden vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt hat. Der Schadenersatzanspruch kann allerdings durch ein Mitverschulden des geschädigten Patienten gemäß § 254 BGB gemindert werden.
Schlagworte
ARBEITSRECHT
HAFTUNGSRECHT
SCHADENSERSATZ
RECHTSPRECHUNG
ARBEITGEBER
PATIENTEN
RISIKO
ARBEIT
ES
LITERATUR
HÖHE
VERHALTEN
VERSICHERUNG
WAHRSCHEINLICHKEIT
DIENSTANWEISUNGEN
ARBEITSVERHÄLTNIS