CareLit Fachartikel

Die Haftung des Arbeitnehmers - Zur neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts -

Debong, B.; Andreas, M. · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 1995 · Heft 6 · S. 540 bis 542

Dokument
39976
CareLit-ID
Jahr
1995
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Schwester Der Pfleger, Melsungen
Autor:innen
Debong, B.; Andreas, M.
Ausgabe
Heft 6 / 1995
Jahrgang 34
Seiten
540 bis 542
Erschienen: 1995-06-01 00:00:00
ISSN
0340-5303
DOI

Zusammenfassung

Nach den Grundsätzen des Zivilrechts haftet der Krankenhausträger für einen Schaden, den er oder einer seiner Mitarbeiter im Rahmen der Krankenhausbehandlung schuldhaft einem Patienten zugefügt hat. Gemäß § 276 ist ein schuldhaftes Handeln zu bejahen, wenn der Schädiger den Schaden vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt hat. Der Schadenersatzanspruch kann allerdings durch ein Mitverschulden des geschädigten Patienten gemäß § 254 BGB gemindert werden.

Schlagworte

ARBEITSRECHT HAFTUNGSRECHT SCHADENSERSATZ RECHTSPRECHUNG ARBEITGEBER PATIENTEN RISIKO ARBEIT ES LITERATUR HÖHE VERHALTEN VERSICHERUNG WAHRSCHEINLICHKEIT DIENSTANWEISUNGEN ARBEITSVERHÄLTNIS