Berichtigung
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2008 · Heft 9 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In dem Artikel von Peter Flachenecker und Koautoren „Multiple-Sklerose-Register in Deutschland – Ausweitung des Projektes 2005/2006“ aus Heft 7 vom 15. Februar 2008 wurde in Tabelle 2 ein Fehler bei der Zuordnung der Substanzen zur Therapieform festgestellt. Es wurde fälschlicherweise angegeben, dass rekombinante IFN-b-Präparate und Glatiramerazetat nicht zur Basistherapie gehören. Die korrekte Zuordnung ist, dass diese beiden Substanzen tatsächlich zur Basistherapie der Multiplen Sklerose zählen. Diese Berichtigung ist wichtig für die korrekte Information über die Therapieoptionen für