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Arbeitsrecht: Privatsphäre geht auch im Krankheitsfall vor

Krebühl, P. · Deutsches Ärzteblatt · 2008 · Heft 8 · S. 1 bis 1

Dokument
400747
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Krebühl, P.
Ausgabe
Heft 8 / 2008
Jahrgang 40
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Deutsches Ärzteblatt⏐Jg. 105⏐Heft 8⏐22. Februar 2008 [107] BERUF W ird ein Arbeitnehmer krank, sind Art, Ursache und Umfang seiner Erkrankung grundsätzlich seine Privatsache. Sie muss dem Arbeitgeber weder vom Beschäftigten noch vom Arzt mitgeteilt werden. Wer durch seine Krankheit arbeitsunfähig wird, ist jedoch verpflichtet, den Nachweis der Arbeitsunfähigkeit sofort zu erbringen und die voraussichtliche Dauer seines Fernbleibens von der Arbeitsstelle dem Arbeitgeber mitzuteilen. Nur in

Schlagworte

Arbeitsrecht Privatsphäre Krankheitsfall Arbeitsunfähigkeit Entgeltfortzahlung Schweigepflicht Arbeitgeber Arbeitnehmer Employment Law Privacy Sick Leave Employer-Employee Relations Confidentiality Medical Records Deutsches Ärzteblatt