CareLit Fachartikel
Arbeitsrecht: Privatsphäre geht auch im Krankheitsfall vor
Krebühl, P. · Deutsches Ärzteblatt · 2008 · Heft 8 · S. 1 bis 1
Dokument
400747
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Deutsches Ärzteblatt⏐Jg. 105⏐Heft 8⏐22. Februar 2008 [107] BERUF W ird ein Arbeitnehmer krank, sind Art, Ursache und Umfang seiner Erkrankung grundsätzlich seine Privatsache. Sie muss dem Arbeitgeber weder vom Beschäftigten noch vom Arzt mitgeteilt werden. Wer durch seine Krankheit arbeitsunfähig wird, ist jedoch verpflichtet, den Nachweis der Arbeitsunfähigkeit sofort zu erbringen und die voraussichtliche Dauer seines Fernbleibens von der Arbeitsstelle dem Arbeitgeber mitzuteilen. Nur in
Schlagworte
Arbeitsrecht
Privatsphäre
Krankheitsfall
Arbeitsunfähigkeit
Entgeltfortzahlung
Schweigepflicht
Arbeitgeber
Arbeitnehmer
Employment Law
Privacy
Sick Leave
Employer-Employee Relations
Confidentiality
Medical Records
Deutsches Ärzteblatt