CareLit Fachartikel
Terminabsage: kein Honoraranspruch
Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2008 · Heft 3 · S. 1 bis 1
Dokument
401092
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 122 Deutsches ÄrzteblattJg. 105Heft 318. Januar 2008 STATUS Bei diesem Modell überprüft zwar eine weitere ausgebildete Kraft den Fallabschluss durch Ärzte, jedoch fehlen wichtige Informationen aus der Krankenakte und zu den Patienten, um den Fall so optimal und aufwandsgerecht wie nötig abzubilden. Positiv zu bewerten ist, dass nicht unbedingt eine Neueinstellung einer zusätzlichen Berufsgruppe erforderlich ist, weil der Bedarf durch Weiterbildung vorhandener Mitarbeiter gedeckt werden
Schlagworte
Behandlungshonorar
Terminabsage
Arzt
Zahnarzt
Vergütung
Annahmeverzug
Schadensersatz
Patientenrechte
Gerichtsurteil
BGB
Medical Fees
Patient Rights
Legal Issues
Health Care Costs
Medical Negligence
Tort Law