CareLit Fachartikel

Terminabsage: kein Honoraranspruch

Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2008 · Heft 3 · S. 1 bis 1

Dokument
401092
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Berner, B.
Ausgabe
Heft 3 / 2008
Jahrgang 40
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

A 122 Deutsches ÄrzteblattJg. 105Heft 318. Januar 2008 STATUS Bei diesem Modell überprüft zwar eine weitere ausgebildete Kraft den Fallabschluss durch Ärzte, jedoch fehlen wichtige Informationen aus der Krankenakte und zu den Patienten, um den Fall so optimal und aufwandsgerecht wie nötig abzubilden. Positiv zu bewerten ist, dass nicht unbedingt eine Neueinstellung einer zusätzlichen Berufsgruppe erforderlich ist, weil der Bedarf durch Weiterbildung vorhandener Mitarbeiter gedeckt werden

Schlagworte

Behandlungshonorar Terminabsage Arzt Zahnarzt Vergütung Annahmeverzug Schadensersatz Patientenrechte Gerichtsurteil BGB Medical Fees Patient Rights Legal Issues Health Care Costs Medical Negligence Tort Law