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Krankenunterlagen: Wer darf Einsicht nehmen?

Hausner, H.; Hajak, G.; Spießl, H. · Deutsches Ärzteblatt · 2008 · Heft 1 · S. 1 bis 1

Dokument
401114
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Hausner, H.; Hajak, G.; Spießl, H.
Ausgabe
Heft 1 / 2008
Jahrgang 40
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Deutsches Ärzteblatt⏐Jg. 105⏐Heft 1 – 2⏐7. Januar 2008 A 27 THEMEN DER ZEIT D as Verlangen nach Einsicht in Krankenakten wird im ärztlichen Alltag meist als zeitraubende Störung des medizinischen Routinebetriebs erlebt. Hinzu tritt die unerfreuliche Anmutung, das eigene ärztliche Handeln werde infrage gestellt und man solle überwacht, in Regress genommen oder gar verklagt werden. Daher drängt sich regelmäßig die Frage auf: Wem muss beziehungsweise darf eigentlich Einsicht in ärztliche Unterlagen

Schlagworte

Krankenunterlagen Einsichtnahme ärztliche Schweigepflicht Patientenrechte Akteneinsicht Datenschutz medizinische Dokumentation Rechtsprechung Kostenträger Beweissicherung Qualitätssicherung Therapie Medical Records Patient Rights Confidentiality Legal Aspects