Menschenrechtskonvention zur Biomedizin
Winter, S. · Medizinprodukte Journal, Stuttgart · 1996 · Heft 12 · S. 9 bis 11
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die fortschreitende Entwicklung von Medizin und Biologie verlangt in vielen Bereichen nach einer Verständigung auf gemeinsame ethische Standards. Aus diesem Grunde haben 1990 die europäischen Justizminister den Auftrag zur Erstellung einer Konvention zur Ethik bei der Anwendung von Medizin und Biologie am Menschen an den Europarat gegeben. Der Entwurf der Konvention wird vom Menschenrechtsgedanken getragen und erhöht in einigen Punkten die gesetzlichen Normen, welche in Deutschland bestehen,so bei der nunmehr vorgesehenen Bindung der Durchführung von Gentests an eine fachkundige genetische Beratung.