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Vereinbarung gemäß § 21 Abs. 5 a EKV zur Umsetzung der Kostenerstattung und des Kostennachweises im Zusammenhang mit der Durchsetzung der Zuzahlung nach § 28 Abs. 4 SGB V (Anlage…
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2007 · Heft 24 · S. 1 bis 1
Dokument
402898
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Deutsches Ärzteblatt⏐Jg. 104⏐Heft 24⏐15. Juni 2007 A 1771 BEKANNTGABEN DER HERA USGEBER 1. 5 Es wird eine neue Protokollnotiz aufgenommen: „Protokollnotiz zu § 21 Abs. 5 EKV Die Kassenärztliche Vereinigung soll sich, soweit möglich, im Rahmen des Verwaltungsverfahrens über das Vorgehen in geeigneter Weise mit der jeweiligen Ersatzkasse abstimmen. Bereits bestehende Vereinbarungen zur Abstimmung sollen fortgeführt werden. “ 2. Diese Änderungen treten am 1. Juli 2007 in Kraft. Berlin/Siegburg Die
Schlagworte
Kostenerstattung
Zuzahlung
Kassenärztliche Vereinigung
Verwaltungsverfahren
Erstattungsbeträge
Gerichtskosten
Portokosten
Ersatzkassen
Abrechnung
Vereinbarung
Health Care Costs
Health Care Financing
Health Policy
Health Services Accessibility
Health Services Research
Health Care Reform