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Vereinbarung gemäß § 18 Abs. 5 a BMV-Ä zur Umsetzung der Kostenerstattung und des Kostennachweises im Zusammenhang mit der Durchsetzung der Zuzahlung nach § 28 Abs. 4 SGB V (Anlag…
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2007 · Heft 24 · S. 1 bis 1
Dokument
402899
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 1772 Deutsches Ärzteblatt⏐Jg. 104⏐Heft 24⏐15. Juni 2007 BEKANNTGABEN DER HERA USGEBER (2) Die Angaben werden pro Jahr durchgeführt. (3) Bei Kassenfusionen erfolgt ausschließlich eine Gesamtaufstellung für die aufnehmende Ersatzkasse. (4) Im Fall einer Auflösung oder Schließung einer Ersatzkasse ohne Rechtsnachfolger erfüllt der zuständige Verband bzw. Arbeitgeber (§143 – 172 SGB V) die Verpflichtungen aus dieser vertraglichen Regelung. § 5 Rechnungslegung (1) Die Kassenärztliche
Schlagworte
Kostenerstattung
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Verwaltungsverfahren
Erstattungsbeträge
Zuzahlung
Gerichtskosten
Portokosten
Abrechnung
Krankenkassen
Vereinbarung
SGB V
BMV-Ä
Health Care Costs
Reimbursement
Health Care Financing
Health Care Reform