CareLit Fachartikel

Todesbegriff und Organtransplantation in Österreich und Großbritannien

Stellpflug, H.; Stellpflug, M.-H. · Hygiene-Praxis, Norderstedt · 1997 · Heft 1 · S. 16 bis 19

Dokument
40354
CareLit-ID
Jahr
1997
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Hygiene-Praxis, Norderstedt
Autor:innen
Stellpflug, H.; Stellpflug, M.-H.
Ausgabe
Heft 1 / 1997
Jahrgang 10
Seiten
16 bis 19
Erschienen: 1997-01-01 00:00:00
ISSN
0935-283X
DOI

Zusammenfassung

Vor dem Hintergrund erneut aufgenommener und engagierter gesetzgeberischer Bemühungen um ein Transplantationsgesetz ist in Deutschland nunmehr auch der Todesbegriff in die Diskussion geraten. Gerade im Bereich der Organtransplantation kann die Auseinandersetzung mit diesem Thema nicht wirklich ohne Berücksichtigung der ausländischen Regelungsmodelle erfolgen. Im folgenden wird daher der Blick zum europäischen Nachbarn gerichtet und das Recht der Organtransplantation und der geltende Todesbegriff in Österreich und Großbritannien dargestellt.

Schlagworte

BEGRIFFSDEFINITION TOD BIOLOGISCHER TRANSPLANTATIONSGESETZ OESTERREICH BRD GROSSBRITANNIEN Hygiene-Praxis Norderstedt