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Mitteilungen: Der Bewertungsausschuss nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V hat in seiner 126. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung mit den Teilen A, B, C) Änderungen des Einheitlichen…
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2007 · Heft 13 · S. 1 bis 1
Dokument
403690
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 896 Deutsches Ärzteblatt⏐Jg. 104⏐Heft 13⏐30. März 2007 BEKANNTGABEN DER HERA USGEBER sprechpartner für den Arzt oder für das Pflegepersonal zur Verfügung steht. Denn im weiteren Krankheitsverlauf kann eine Auseinandersetzung mit den zur Verfügung stehenden Behandlungsalternativen erforderlich sein, und es können Bedenken hinzutreten, ob der antizipierte und der aktuelle Wille des Patienten noch identisch sind. Solche Zweifel führen nicht zur Unbeachtlichkeit der gesamten Patientenverfügung,
Schlagworte
Patientenverfügung
mutmaßlicher Wille
medizinische Indikation
palliative Versorgung
ärztliche Sterbebegleitung
Ethikkomitee
EBM
Leistungsänderungen
Behandlung
Autonomie
Advance Directives
Patient Autonomy
Palliative Care
Ethics Committees
Medical Indications
Health Care Reform