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Mitteilungen: Der Bewertungsausschuss nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V hat in seiner 126. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung mit den Teilen A, B, C) Änderungen des Einheitlichen…

N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2007 · Heft 13 · S. 1 bis 1

Dokument
403690
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 13 / 2007
Jahrgang 39
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

A 896 Deutsches Ärzteblatt⏐Jg. 104⏐Heft 13⏐30. März 2007 BEKANNTGABEN DER HERA USGEBER sprechpartner für den Arzt oder für das Pflegepersonal zur Verfügung steht. Denn im weiteren Krankheitsverlauf kann eine Auseinandersetzung mit den zur Verfügung stehenden Behandlungsalternativen erforderlich sein, und es können Bedenken hinzutreten, ob der antizipierte und der aktuelle Wille des Patienten noch identisch sind. Solche Zweifel führen nicht zur Unbeachtlichkeit der gesamten Patientenverfügung,

Schlagworte

Patientenverfügung mutmaßlicher Wille medizinische Indikation palliative Versorgung ärztliche Sterbebegleitung Ethikkomitee EBM Leistungsänderungen Behandlung Autonomie Advance Directives Patient Autonomy Palliative Care Ethics Committees Medical Indications Health Care Reform