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Stalking: Künftig bis zu zehn Jahre Haft
Bühring, P. · Deutsches Ärzteblatt · 2007 · Heft 9 · S. 1 bis 1
Dokument
403930
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 524 Deutsches ÄrzteblattJg. 104Heft 92. März 2007 AKTUELL Zahl der Woche 4, 3 Millionen Menschen sind nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im deutschen Gesundheitswesen beschäftigt – 0, 6 Prozent mehr als im Vorjahr. Stalking-Opfer werden künftig strafrechtlich besser geschützt. Der Bundesrat stimmte einem Gesetz (§ 238 StGB) zu, mit dem Stalking als neuer Straftatbestand im Strafgesetzbuch eingeführt wird. Demnach drohen einem Täter, der jemandem nachstellt, bis zu drei Jahren Haft.
Schlagworte
Stalking
Haft
Strafgesetzbuch
Opfer
Täter
Nichtraucherschutz
Qualitätssicherung
Zertifizierung
Gesundheitswesen
Gesetz
Criminal Law
Victims
Tobacco Use Cessation
Quality Assurance
Health Care
Health Policy