Kein arztfreier Raum in der Krankenpflege
Maas, H.-J. · Das Krankenhaus, Berlin · 1997 · Heft 1 · S. 27 bis 28
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die neuerlassene Dienstordnung für die Städtischen Krankenhäuser Münchens vom 23. November 1994 sieht vor, die Gesamtverantwortung des jeweils leitenden Krankenhausarztes innerhalb seiner Abteilung für die Pflege dahingehend zu differenzieren, für den Bereich der Grundbzw. der allgemeinen Krankenpflege der Pflegedienstleitung sowohl die Durchführungswie auch die Anordnungsverantwortung einzuräumen, das heißt dem Pflegedienst für diesen Bereich - unabhängig vom leitenden Abteilungsarzt - die Gesamtverantwortung zuzugestehen. Dem leitenden Arzt obliegt hiernach die Anordnungsverantwortung nur noch für den Bereich…