Der Chefarztvertrag - praktische Hinweise zu den wesentlichen Inhalten
Baur, U. · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 1997 · Heft 1 · S. 126 bis 128
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Chefarztvertrag regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen dem endverantwortlich tätigen leitenden Krankenhausarzt und dem Krankenhausträger. Überwiegend wird er heute als Dienstvertrag abgeschlossen, eine Berufung in das Beamtenverhältnis ist heute der Ausnahmefall, vom Hochschulbereich abgesehen. Der Chefarzt erhält einen Einzelarbeitsvertrag, auf den ein Tarifvertrag nur insoweit Anwendung findet, als ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. Jedoch gelten auch für den angestellten Chefarzt die allgemeinen arbeitsrechtlichen Bestimmungen, zum Beispiel das Kündigungsschutzgesetz. Der Beitrag berücksichtigt…