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Der Chefarztvertrag - praktische Hinweise zu den wesentlichen Inhalten

Baur, U. · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 1997 · Heft 1 · S. 126 bis 128

Dokument
40460
CareLit-ID
Jahr
1997
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt, Köln
Autor:innen
Baur, U.
Ausgabe
Heft 1 / 1997
Jahrgang 94
Seiten
126 bis 128
Erschienen: 1997-01-24 00:00:00
ISSN
0176-3695
DOI

Zusammenfassung

Der Chefarztvertrag regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen dem endverantwortlich tätigen leitenden Krankenhausarzt und dem Krankenhausträger. Überwiegend wird er heute als Dienstvertrag abgeschlossen, eine Berufung in das Beamtenverhältnis ist heute der Ausnahmefall, vom Hochschulbereich abgesehen. Der Chefarzt erhält einen Einzelarbeitsvertrag, auf den ein Tarifvertrag nur insoweit Anwendung findet, als ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. Jedoch gelten auch für den angestellten Chefarzt die allgemeinen arbeitsrechtlichen Bestimmungen, zum Beispiel das Kündigungsschutzgesetz. Der Beitrag berücksichtigt…

Schlagworte

DIENSTVERTRAG CHEFARZTVERTRAG Deutsches Ärzteblatt Köln