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Bundessozialgericht: Richtlinien des G-BA haben Vorrang
EB · Deutsches Ärzteblatt · 2006 · Heft 50 · S. 1 bis 1
Dokument
404606
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
AKTUELL Eine Neubestimmung des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) fordert Prof. Dr. med. Fritz Beske seit längerem. Nun hat der Direktor des nach ihm benannten Forschungsinstituts in Kiel am 6. Dezember in Berlin ein rund 150 Seiten starkes Handlungskonzept vorgelegt. Darin schlägt Beske im Kern vor, dass sich die GKV konsequenter als bisher auf Leistungen im Krankheitsfall beschränkt. Dann ließen sich manche Angebote ganz aus dem GKV-Leistungskatalog herausnehmen,
Schlagworte
GKV
Leistungskatalog
Richtlinien
Bundessozialgericht
Heilmittel
Wirtschaftlichkeit
Patientenberatung
Gesundheitsreform
Kassenärztliche Vereinigungen
Solidarsystem
Rehabilitationsleistungen
Health Care Reform
Health Services Accessibility
Health Policy
Health Care Costs
Health Care Quality