CareLit Fachartikel

Praxisführung: Verjährung von Honoraransprüchen

Kamps, H. · Deutsches Ärzteblatt · 2006 · Heft 48 · S. 1 bis 1

Dokument
404802
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Kamps, H.
Ausgabe
Heft 48 / 2006
Jahrgang 38
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

A 3278 Deutsches Ärzteblatt⏐Jg. 103⏐Heft 48⏐1. Dezember 2006 WIRTSCHAFT N icht abgeschlossene elektronische Krankenakten, nicht abgerechnete Karteikarten und vergessene oder unbezahlte Privatrechnungen – die Aufräumaktion vor dem Jahreswechsel bringt in vielen Arztpraxen so manche Überraschung ans Licht. Wie die Rechtslage ist und wie man sich am besten verhält, soll nachfolgend gezeigt werden. Fälligkeit. Der Honoraranspruch des Arztes wird erst fällig, wenn er seinem Privatpatienten eine der

Schlagworte

Verjährung Honoraransprüche Arzt Privatpatient GOÄ Rechnung Verwirkung Fälligkeit Rechtslage Schuldrecht Verhandlungen Prozessual Medical Fees Legal Aspects Patient Rights Health Care Costs