CareLit Fachartikel
Versicherungen: Neue Paketlösung für Ärzte
rco · Deutsches Ärzteblatt · 2006 · Heft 48 · S. 1 bis 1
Dokument
404803
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
WIRTSCHAFT Prozessual ist wichtig, dass es sich bei der Verjährung um eine sogenannte Einrede handelt. Das bedeutet, dass der Privatpatient sich ausdrücklich auf Verjährung berufen muss. Tut er das nicht, obsiegt der Arzt vor Gericht, auch wenn seine Honorarforderung bereits verjährt ist. Gleichwohl gilt insoweit das, was schon zur Verjährungshemmung durch Verhandlungen über den Honoraranspruch gesagt wurde. Verlassen sollte sich der Arzt nicht darauf, dass sein Patient die Einrede der
Schlagworte
Versicherungen
Ärzte
Paketlösung
Honoraranspruch
Verjährung
Haftpflicht
Sachwerte
Unfallversicherung
Rechtsschutz
Kostenvorteile
Verwaltungsaufwand
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Liability Insurance
Legal Protection
Risk Management