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Versicherungen: Neue Paketlösung für Ärzte

rco · Deutsches Ärzteblatt · 2006 · Heft 48 · S. 1 bis 1

Dokument
404803
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
rco
Ausgabe
Heft 48 / 2006
Jahrgang 38
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

WIRTSCHAFT Prozessual ist wichtig, dass es sich bei der Verjährung um eine sogenannte Einrede handelt. Das bedeutet, dass der Privatpatient sich ausdrücklich auf Verjährung berufen muss. Tut er das nicht, obsiegt der Arzt vor Gericht, auch wenn seine Honorarforderung bereits verjährt ist. Gleichwohl gilt insoweit das, was schon zur Verjährungshemmung durch Verhandlungen über den Honoraranspruch gesagt wurde. Verlassen sollte sich der Arzt nicht darauf, dass sein Patient die Einrede der

Schlagworte

Versicherungen Ärzte Paketlösung Honoraranspruch Verjährung Haftpflicht Sachwerte Unfallversicherung Rechtsschutz Kostenvorteile Verwaltungsaufwand Insurance Physicians Liability Insurance Legal Protection Risk Management