CareLit Fachartikel
Rundfunkgebührenpflicht
Wagener, A.; Meister, J. · Das Krankenhaus, Berlin · 1997 · Heft 2 · S. 92 bis 93
Dokument
40517
CareLit-ID
Jahr
1997
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mehrere Kopfhörer, über die im Krankenhaus mittels einer Verteileranlage Hörfunkprogramme für Patienten bereitgehalten werden, sind jeweils selbstständige Rundfunkempfangsgeräte. Sie sind jedoch von der Gebührenpflicht befreit. Wird über diese Kopfhörer aber zusätzlich auch der Fernsehton übermittelt, bilden sie für diese Funktion mit dem im Raum befindlichen Fernsehgerät eine Einheit.
Schlagworte
RUNDFUNK
KRANKENHAUS
RECHTSVERORDNUNG
FERNSEHEN
PATIENTEN
Das Krankenhaus
Berlin