CareLit Fachartikel
Wenns sein muß, Widerspruch einlegen Zur Umstellung des Bewilligungsverfahrens zu § 37 SGB V am Beispiel Niedersachsen
Schulz-Gödker, A.; Böhme, H. · Pflegen Ambulant, Melsungen · 1997 · Heft 2 · S. 26 bis 27
Dokument
40523
CareLit-ID
Jahr
1997
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Seit Oktober 1996 wird von den Landesverbänden der Krankenkassen in Niedersachsen unabgestimmt und einseitig das Bewilligungsverfahren zur $ 37 (1 + 2) SGB V mit dem Ziel umgestellt, die Kostensteigerungen in der ambulanten Versorgung einzugrenzen. Im wesentlichen stützt sich die Argumentation auf die vermeintliche durchschnittliche Verweildauer im Krankenhaus.
Schlagworte
KRANKENKASSE
LEISTUNG
KOSTEN
HAUS- UND FAMILIENPFLEGE
RECHT
PATIENTEN
ES
KRANKENPFLEGE
HERZINSUFFIZIENZ
SPRITZEN
INJEKTIONEN
GESUNDHEIT
LEBEN
KRANKENHAUSEINWEISUNG
ZEIT
POLITIK