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Ausführliche Aufklärung: Information des Blutspendedienstes reichte nicht aus
BE · Deutsches Ärzteblatt · 2006 · Heft 28 · S. 1 bis 1
Dokument
406017
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
V A R I A A 1986 Deutsches Ärzteblatt⏐Jg. 103⏐Heft 28 – 29⏐17. Juli 2006 Eine wirksame Aufklärung erfordert eine ausführliche Darstellung der Risiken. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Fall einer Blutspende entschieden. Im zugrunde liegenden Fall war beim Kläger bei der Blutabnahme ein Hautnerv des linken Unterarms traumatisiert worden. Trotz dauerhafter Einnahme von Schmerzmitteln kann er seitdem seinen Dienst als Polizist nur noch in halben Schichten leisten. Er verlangte deshalb von dem
Schlagworte
Aufklärung
Blutspende
Risiken
Schmerzensgeld
Schadensersatz
Bundesgerichtshof
Tauglichkeit
Altersgrenze
Informed Consent
Blood Donation
Pain
Compensation
Legal Liability
Age Factors
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