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Altersgrenze bestätigt – Flugmedizinische Sachverständige: Aus mit 68 Jahren
BE · Deutsches Ärzteblatt · 2006 · Heft 28 · S. 1 bis 1
Dokument
406018
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
V A R I A A 1986 Deutsches Ärzteblatt⏐Jg. 103⏐Heft 28 – 29⏐17. Juli 2006 Eine wirksame Aufklärung erfordert eine ausführliche Darstellung der Risiken. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Fall einer Blutspende entschieden. Im zugrunde liegenden Fall war beim Kläger bei der Blutabnahme ein Hautnerv des linken Unterarms traumatisiert worden. Trotz dauerhafter Einnahme von Schmerzmitteln kann er seitdem seinen Dienst als Polizist nur noch in halben Schichten leisten. Er verlangte deshalb von dem
Schlagworte
Altersgrenze
flugmedizinische Sachverständige
Berufsfreiheit
Tauglichkeitsuntersuchungen
Verkehrssicherheit
Blutspende
Aufklärungspflicht
Schadensersatz
Age Factors
Medical Examinations
Blood Donation
Informed Consent
Legal Aspects
Public Health
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