CareLit Fachartikel
Krankenstand: Aus eigener Erfahrung
Hufnagel, S. · Deutsches Ärzteblatt · 2006 · Heft 27 · S. 1 bis 1
Dokument
406056
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Viele Arbeitnehmer müssen erst bei einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen ein ärztliches Attest einreichen. Arbeitsunfähigkeiten von kurzer Dauer erfährt die Krankenkasse nicht, gehen auch nicht in die Statistik ein. Teilzeitkräfte, die nur drei Tage pro Woche arbeiten, müssen z. B. keine Bescheinigung vorlegen, wenn sie damit rechnen, die darauf folgende Woche wieder zu arbeiten. Bei Arbeitslosen erfolgt die Vorlage eines Attests bei Krankheit nach
Schlagworte
Krankenstand
Arbeitsunfähigkeit
ärztliches Attest
Teilzeitkräfte
Arbeitslosigkeit
Gesundheitswesen
Medizinethik
Dokumentation
Patientenversorgung
Berufsethos
Digitalisierung
Verteilungsgerechtigkeit
Sick Leave
Unemployment
Medical Records
Health Care