CareLit Fachartikel
PostScriptum: Verharmlost
Zwaschka, J. · Deutsches Ärzteblatt · 2006 · Heft 27 · S. 1 bis 1
Dokument
406057
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Viele Arbeitnehmer müssen erst bei einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen ein ärztliches Attest einreichen. Arbeitsunfähigkeiten von kurzer Dauer erfährt die Krankenkasse nicht, gehen auch nicht in die Statistik ein. Teilzeitkräfte, die nur drei Tage pro Woche arbeiten, müssen z. B. keine Bescheinigung vorlegen, wenn sie damit rechnen, die darauf folgende Woche wieder zu arbeiten. Bei Arbeitslosen erfolgt die Vorlage eines Attests bei Krankheit nach
Schlagworte
Arbeitsunfähigkeit
Krankenkasse
Teilzeitkräfte
ärztliches Attest
Gesundheitswesen
Medizinethik
Patientenrechte
Archivierungspflicht
Berufsethos
Digitalisierung
Verteilungsgerechtigkeit
Gesundheitsreformen
Sick Leave
Health Care Costs
Health Care Reform
Medical Ethics