CareLit Fachartikel
Digitalisierung: Archivierungspflicht verlängern
Sporner, T. · Deutsches Ärzteblatt · 2006 · Heft 27 · S. 1 bis 1
Dokument
406058
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Viele Arbeitnehmer müssen erst bei einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen ein ärztliches Attest einreichen. Arbeitsunfähigkeiten von kurzer Dauer erfährt die Krankenkasse nicht, gehen auch nicht in die Statistik ein. Teilzeitkräfte, die nur drei Tage pro Woche arbeiten, müssen z. B. keine Bescheinigung vorlegen, wenn sie damit rechnen, die darauf folgende Woche wieder zu arbeiten. Bei Arbeitslosen erfolgt die Vorlage eines Attests bei Krankheit nach
Schlagworte
Digitalisierung
Archivierungspflicht
Arbeitsunfähigkeit
Gesundheitswesen
Patienten
Dokumentation
Medizinethik
Berufsethos
Teilzeitkräfte
Krankenkassen
Gesundheitsreformen
Transparenz
Health Services
Health Policy
Medical Records
Patient Care