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Digitalisierung: Archivierungspflicht verlängern

Sporner, T. · Deutsches Ärzteblatt · 2006 · Heft 27 · S. 1 bis 1

Dokument
406058
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Sporner, T.
Ausgabe
Heft 27 / 2006
Jahrgang 38
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Viele Arbeitnehmer müssen erst bei einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen ein ärztliches Attest einreichen. Arbeitsunfähigkeiten von kurzer Dauer erfährt die Krankenkasse nicht, gehen auch nicht in die Statistik ein. Teilzeitkräfte, die nur drei Tage pro Woche arbeiten, müssen z. B. keine Bescheinigung vorlegen, wenn sie damit rechnen, die darauf folgende Woche wieder zu arbeiten. Bei Arbeitslosen erfolgt die Vorlage eines Attests bei Krankheit nach

Schlagworte

Digitalisierung Archivierungspflicht Arbeitsunfähigkeit Gesundheitswesen Patienten Dokumentation Medizinethik Berufsethos Teilzeitkräfte Krankenkassen Gesundheitsreformen Transparenz Health Services Health Policy Medical Records Patient Care