CareLit Fachartikel
Zuschläge für Kinder
Pieritz, A. · Deutsches Ärzteblatt · 2006 · Heft 27 · S. 1 bis 1
Dokument
406089
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
V A R I A Deutsches Ärzteblatt⏐Jg. 103⏐Heft 27⏐7. Juli 2006 A 1919 I n der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gibt es für Untersuchungen sowie für Besuche und ausgewählte andere Leistungen einen Zuschlag für Kinder unter vier Jahren: K1 „Zuschlag zu den Untersuchungen nach den Nummern (Nrn. ) 5, 6, 7 und 8 bei Kindern bis zum vollendeten 4. Lebensjahr“ und K2 „Zuschlag zu den Leistungen nach den Nummern 45, 46, 48, 50, 51, 55 oder 56 bei Kindern bis zum vollendeten 4. Lebensjahr“. Diese
Schlagworte
Zuschläge
Kinder
GOÄ
Untersuchungen
Gebührenordnung
Anamnese
Schwierigkeiten
Behandlung
Kleinkinder
Laryngoskop
Zeitaufwand
Sonderkonstellationen
Child
Child Health Services
Medical Fees
Medical Examination