CareLit Fachartikel
Gesetzliche Unfallversicherung: Keine Praxisgebühr
WZ · Deutsches Ärzteblatt · 2006 · Heft 24 · S. 1 bis 1
Dokument
406321
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wer bei der Arbeit einen Unfall erleidet und zum Arzt geht, braucht keine Praxisgebühr zu bezahlen. Darauf weist die VBG, eine der gesetzlichen Unfallversicherungen, hin. Für Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit fallen demnach für Versicherte keine Eigenbeteiligungen an. Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten für die gesamte Rehabilitation zuständig. Sie steuern und koordinieren
Schlagworte
gesetzliche Unfallversicherung
Praxisgebühr
Arbeitsunfall
Berufskrankheit
Rehabilitation
Zuzahlungen
medizinische Behandlung
Hilfsmittel
Versicherte
Eigenbeteiligungen
Accident Insurance
Occupational Diseases
Medical Fees
Health Insurance
Workers' Compensation
Deutsches Ärzteblatt