CareLit Fachartikel

Gesetzliche Unfallversicherung: Keine Praxisgebühr

WZ · Deutsches Ärzteblatt · 2006 · Heft 24 · S. 1 bis 1

Dokument
406321
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
WZ
Ausgabe
Heft 24 / 2006
Jahrgang 38
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Wer bei der Arbeit einen Unfall erleidet und zum Arzt geht, braucht keine Praxisgebühr zu bezahlen. Darauf weist die VBG, eine der gesetzlichen Unfallversicherungen, hin. Für Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit fallen demnach für Versicherte keine Eigenbeteiligungen an. Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten für die gesamte Rehabilitation zuständig. Sie steuern und koordinieren

Schlagworte

gesetzliche Unfallversicherung Praxisgebühr Arbeitsunfall Berufskrankheit Rehabilitation Zuzahlungen medizinische Behandlung Hilfsmittel Versicherte Eigenbeteiligungen Accident Insurance Occupational Diseases Medical Fees Health Insurance Workers' Compensation Deutsches Ärzteblatt