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Gewebegesetz: Fragwürdige Logik mit weitreichenden Folgen

Hibbeler, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2006 · Heft 20 · S. 1 bis 1

Dokument
406519
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Hibbeler, B.
Ausgabe
Heft 20 / 2006
Jahrgang 38
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

W as haben eine Augenhornhaut, die transplantiert werden soll, und ein ACE-Hemmer gemeinsam? Eigentlich relativ wenig. Das allerdings könnte sich schon bald ändern. Geht es nach dem Bundesgesundheitsministerium (BMG), dann untersteht der Umgang mit menschlichen Zellen und Geweben künftig größtenteils dem Arzneimittelgesetz (AMG). Das BMG hat einen entsprechenden Referentenentwurf vorgelegt. Die geplante Gesetzesänderung hätte weitreichende Folgen: Für Arzneimittel gibt es kein Handelsverbot.

Schlagworte

Gewebegesetz Arzneimittelgesetz Gewebetransplantate Bundesärztekammer Fehlanreize Gewebespende Qualitätssicherung Transplantationsgesetz Kommerzialisierung Herstellungserlaubnis Tissue Transplantation Drug Approval Tissue Donors Quality Control Medical Legislation Organ Transplantation