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Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses nach § 91 Abs. 7 SGB V zur Anlage 2 der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der neonatologischen Versorgung von Frühund…
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2006 · Heft 12 · S. 1 bis 1
Dokument
407164
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
nenfalls Umprogrammierung, innerhalb eines Zeitraums von 36 Monaten vor Antragstellung auf die Genehmigung. Jeweils mindestens die Hälfte der nach Satz 1 geforderten Funktionsanalysen haben bei Zweikammerbeziehungsweise frequenzadaptierten Systemen zu erfolgen. Funktionsanalysen im Rahmen der Weiterbildung im Fachgebiet werden anerkannt. Satz 1 bis 3 gilt aufgrund der sehr geringen Patientenzahlen nicht für Kinder-Kardiologen. (2) Die Anleitung nach Absatz 1 Nr. 2 hat bei einem Arzt
Schlagworte
Qualitätssicherung
neonatologische Versorgung
Frühgeborene
Neugeborene
Herzschrittmacher
Genehmigungsverfahren
Kardiologie
apparative Ausstattung
Quality Assurance
Neonatology
Premature Birth
Newborn
Pacemaker
Cardiovascular Diseases
Medical Equipment
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