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Haushaltshilfen: Für Arzthaushalte keine Sonderregelung mehr

WZ · Deutsches Ärzteblatt · 2006 · Heft 12 · S. 1 bis 1

Dokument
407166
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
WZ
Ausgabe
Heft 12 / 2006
Jahrgang 38
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

H aushaltshilfen müssen von ihren Arbeitgebern gesetzlich gegen Unfälle versichert werden. Zuständig ist der regionale Unfallversicherungsträger, also die Unfallkasse oder der Gemeindeunfallversicherungsverband. Das gilt jetzt auch für die Haushaltshilfen von Ärzten. Für sie war bisher die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) zuständig. Von nun an sind auch sie – wie ihre Kolleginnen in anderen Privathaushalten – bei einer Unfallkasse oder einem

Schlagworte

Haushaltshilfen Unfallversicherung Ärzte Berufsgenossenschaft Entgeltnachweis Minijob-Zentrale Heilbehandlung Rehabilitation Household Services Insurance Accident Health Personnel Occupational Health Worker's Compensation Deutsches Ärzteblatt