CareLit Fachartikel
Haushaltshilfen: Für Arzthaushalte keine Sonderregelung mehr
WZ · Deutsches Ärzteblatt · 2006 · Heft 12 · S. 1 bis 1
Dokument
407166
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
H aushaltshilfen müssen von ihren Arbeitgebern gesetzlich gegen Unfälle versichert werden. Zuständig ist der regionale Unfallversicherungsträger, also die Unfallkasse oder der Gemeindeunfallversicherungsverband. Das gilt jetzt auch für die Haushaltshilfen von Ärzten. Für sie war bisher die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) zuständig. Von nun an sind auch sie – wie ihre Kolleginnen in anderen Privathaushalten – bei einer Unfallkasse oder einem
Schlagworte
Haushaltshilfen
Unfallversicherung
Ärzte
Berufsgenossenschaft
Entgeltnachweis
Minijob-Zentrale
Heilbehandlung
Rehabilitation
Household Services
Insurance
Accident
Health Personnel
Occupational Health
Worker's Compensation
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