CareLit Fachartikel
Auch im Krankenhausbereich gelten für Meinungsund Pressefreiheit gesetzliche Regeln
Debong, B.; Andreas, M. · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 1997 · Heft 3 · S. 227 bis 230
Dokument
40764
CareLit-ID
Jahr
1997
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Auf Mitarbeiter eines Krankenhauses, die meinen, einen Patienten nur vor Schaden schützen zu können, indem sie ihn aufklären oder die Öffentlichkeit alarmieren, können Sanktionen zukommen. Denn auch für sie gelten die üblichen Regeln des öffentlichen Dienstes und der Arbeitsverträge. Auf der anderen Seite müssen ein Krankenhaus oder einzelne Mitarbeiter eine unwahre Berichterstattung nicht einfach hinnehmen, sondern können bei mangelnder Sorgfalspflicht im Verlauf der Recherche auf Schadenersatz klagen.
Schlagworte
PRESSE
KRANKENHAUS
RECHT
GESETZLICHE BESTIMMUNGEN
URTEIL
OEFFENTLICHKEIT
FREIHEIT
RUNDFUNK
PATIENTEN
ARBEITSVERHÄLTNIS
RECHTSPRECHUNG
KRANKENHÄUSER
VERHALTEN
PRAXIS
ÄRZTE
ARBEITSPLATZ